CDU/CSU und SPD haben schließlich doch noch einen Kompromiss gefunden: Damit legt das Gezerre um ein „Gesetz zum Schutz von Prostituierten“ vorerst eine Pause ein. Im Jahr 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung das Prostitutionsgesetz zur Entkriminalisierung von „Sexarbeit“ (ProstG) verabschiedet. Anstatt die Situation von Prostituierten zu verbessern, nahmen in Deutschland als direkte Folge des Gesetzes jedoch Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung massiv zu, wie mehrere Studien 2007 belegten. Daher wurde vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, die „legale Prostitution“ neu zu regeln: mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Es könne nicht sein, dass ...
Ein schwieriges Verhältnis
Koalition und Prostitution – Der neue Gesetzentwurf ist umstritten. Von Anna Sophia Hofmeister