Von Jürgen Liminski Es gibt Anlass, an eine alte Definition von Familie zu erinnern: „Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muss sie als die normale Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind.“ Die Definition findet sich im Katechismus der Katholischen Kirche, Punkt 2202 ff. Auch in anderen Dokumenten der Kirche, Konzilstexte und Ansprachen der Päpste bis Benedikt XVI. findet sich immer wieder der Hinweis auf Mann und Frau als anthropologischer Kern der Familie, als historische Konstante der ...