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Eile ohne Weile

Heute will die GroKo eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen beschließen – Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht. Von Stefan Rehder
Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin
Foto: dpa | Ein Demo-Plakat: Die Gegner des Werbeverbots machen öffentlich Stimmung.

Die Koalition hat es eilig. Zumindest bei der Reform des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen. Läuft alles nach Plan, dann beschließen Union und SPD bereits am heutigen Donnerstag das Gesetz zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693). Freitag vergangener Woche erst beriet das Parlament den Gesetzentwurf, auf den sich CDU/CSU und SPD nach monatelangem Streit verständigt hatten, in Erster Lesung im Parlament. 38 Minuten lang. Am Montag veranstaltete dann der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Öffentliche Anhörung. Am Dienstag befassten sich Union und SPD in ihren Fraktionssitzungen mit dem Gesetz. Bei den dabei üblichen Probeabstimmungen stimmte auf Seiten der Union nach Angaben von Sitzungsteilnehmern nur eine Abgeordnete gegen das Gesetz. Eine Debatte gab es nicht.

Bei der SPD soll es dem Vernehmen nach turbulenter zugegangen sein. Nach einer heftigen Diskussion, bei der vor allem Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis scharf attackiert worden sei, hätten vier Abgeordnete mit Nein gestimmt, heißt es. Drei weitere hätten sich der Stimme enthalten.

Der Entwurf sieht vor, den § 219a Strafgesetzbuch um einen neuen Absatz 4 zu erweitern und darin zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für Abtreibungen aufzunehmen. Danach sollen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Für weitergehende Informationen, die etwa die Methoden und Risiken betreffen, sollen sie jedoch nur auf staatlich organisierte Informationsangebote verweisen beziehungsweise verlinken können. Auf diese Weise soll verhindert werden, das Ärzte Abtreibungen wie eine normale medizinische Leistung darstellen und verharmlosen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vor. Die soll sicherstellen, dass es künftig eine von der Bundesärztekammer erstellte und monatlich aktualisierte Liste mit Ärztinnen und Ärzten gibt, die mitteilen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen gemäß Paragraf § 218a Absatz 1 bis 3 durchführen. Diese Liste soll auch Angaben zu den von Ärzten dabei angebotenen Methoden enthalten. Die Liste wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht.

Wissenschaftler lehnten Kompromiss ab

Bei der Öffentlichen Anhörung am Montag hatten die geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf überwiegend kritisiert. Während die konsultierten Ärzte widersprüchliche Meinungen vertraten, lehnten die geladenen Wissenschaftler den Kompromiss überwiegend ab. Die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen in Kassel vor Gericht stehende Gynäkologin Nora Szász begrüßte zwar die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte –, vertrat aber die Auffassung, dass diese nicht erreicht würden. Szász rechnet damit, dass eine erhebliche Zahl von Ärzten und Ärztinnen nicht auf den zentralen Listen geführt werden wollten. Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff (Bad Aibling), der selber keine Abtreibungen vornimmt, den Gesetzentwurf als ausgewogen.

Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch nicht. Schwangere könnten sich bereits heute zeitnah und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren. Eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen würde zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die Abtreibungen durchführenden Einrichtungen führen.

Der an der Universität Augsburg lehrende Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel begrüßte den gefundenen Kompromiss „in rechtpolitischer Hinsicht“. Er beende „einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit auf einem verfassungsrechtlichen heiklen Feld“. Kubiciels Kollegin Elisa Marie Hoven (Universität Leipzig) bezeichnete den Entwurf als eine Verbesserung, die jedoch das Grundproblem nicht löse. Inhalte, die auf den Webseiten von Ärztekammern und Beratungsstellen zulässig seien, könnten nicht Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, wenn sie im Namen von Ärzten verbreitet würden, meinte die Strafrechtsprofessorin.

Ähnlich hatte sich bei der Ersten Lesung des Entwurfs im Parlament der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae geäußert: „Sie sagen: Was bei den einen, nämlich bei der Bundesärztekammer und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gesetzlicher Auftrag ist, ist, wenn es ein Arzt macht, so schlimm, dass er mit dem schärfsten Schwert des Staates rechnen muss, dem Strafrecht.“

FDP plant Änderungsantrag zum Gesetzentwurf

Thomae, der das als „verfassungswidrig“ bezeichnete, kündigte an, seine Fraktion werde einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vorlegen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde die FDP einen „Normenkontrollantrag“ prüfen und Linke, Grüne und SPD einladen, sich diesem anzuschließen. Es bleibt also spannend.

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