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EU präzisiert Sozialleistungen

Brüssel (DT) Einen Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts hat die EU-Kommission am Montag veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften zur sozialen Sicherheit helfen. Dabei geht es um EU-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind. Der neue Leitfaden soll Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU schaffen und die Umsetzung durch die nationalen Behörden vereinfachen. Der zuständige EU-Kommissar László Andor erklärte dazu: „Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen.

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