Luxemburg (DT/dpa) Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner erweitert. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe. Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, die einem homosexuellen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert hatte. Darin sahen die EU-Richter in Luxemburg eine „Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung“.