Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun festgestellt. Konkret geht es um den Karfreitag als Feiertag: Dieser ist bisher in Österreich nur für Gläubige der evangelischen Kirchen des Augsburger und des Helvetischen Bekenntnisses, für Altkatholiken und Methodisten gesetzlicher Feiertag. Arbeiten Angehörige dieser Konfessionen am Karfreitag dennoch, haben sie Anspruch auf ein Feiertagsentgelt. Dagegen klagte ein Angestellter, der Oberste Gerichtshof in Wien konsultierte den EuGH, und dieser kam zu dem Schluss, dass Österreich die diskriminierende Regelung ändern und die Gleichbehandlung wiederherstellen muss.
Politik
Diskriminierung am Karfreitag
Die Republik Österreich privilegiert Protestanten und Altkatholiken.