Von Carl-H. Pierk Da es der SPD an einer echten Machtperspektive im Blick auf den kommenden Wahlsonntag mangelt, polemisiert man plötzlich gegen eine mögliche schwarz-gelbe Mehrheit nur aufgrund von Überhangmandaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung für Überhangmandate 2008 für verfassungswidrig erklärt und eine Änderung bis spätestens 2011 verlangt. Überhangmandate gibt es, wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland gewonnen hat, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. Könnte etwa eine CDU/CSU-FDP-Koalition nur mithilfe von Überhangmandaten regieren, könnte die SPD dies als verfassungswidrig brandmarken. Schützenhilfe erhielt die SPD bereits vom ehemaligen Vizepräsidenten des ...