Durch die kommende Europawahl am 25. Mai 2014 – europaweit wird zwischen dem 22. und dem 25. Mai gewählt – und mehr noch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar, in dem dieses Gericht die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen für verfassungswidrig erklärte, ist das Europäische Parlament (EP) in den Mittelpunkt der europarechtlichen Diskussion gerückt worden. Nachdem das BVerfG schon 2011 die Fünf-Prozent-Klausel gekippt hatte, hat der Bundestag im vergangenen Jahr die Drei-Prozent-Hürde eingeführt.
Die Parlamentarisierung Europas
Europas Schaffung ist ein Prozess und noch lange nicht vollendet, doch das Europäische Parlament ist heute schon gleichberechtigter Mitgesetzgeber. Von Siegbert Alber