Die deutschen Gesetze zum sogenannten Schwangerschaftsabbruch erheben den Anspruch, einem „Schutzkonzept“ zu entsprechen, das der Schutzpflicht des Staates für das Leben Ungeborener gerecht werden soll. Die Realisierung des gesetzlichen Konzepts liegt jedoch weitgehend in den Händen privater Personen und Organisationen. Deren Handeln soll verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben genügen. Es entzieht sich jedoch weitgehend staatlicher Kontrolle, weil es sich im vertraulichen Verhältnis zwischen der schwangeren Frau und Beratenden sowie Ärzten vollzieht.
Der Lebensschutz bleibt auf der Strecke
Abtreibung: In Spezialpraxen und Familienplanungszentren steht es schlecht um das Lebensrecht Ungeborener – Der Staat schaut tatenlos zu. Von Bernward Büchner