Die katholische Soziallehre enthält Sozialgestaltungsempfehlungen von Tradition, welche an alle Staaten, Parteien und Interessensverbände gerichtet sind. Je nach ihrer Akzeptanz steht der eine oder andere Staat, die eine oder andere Partei oder der jeweilige Interessensverband dieser Soziallehre mehr oder weniger nahe. Wie das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ erklärte, hat keiner das Recht, die Bezeichnung des Christlichen alleine für sich gleichsam monopolisierend zu beanspruchen.