Der Begriff „Selbsttötungsverein“ ist an und für sich schon ein Symptom eines pathologischen Bewusstseins. Was der Hamburger Ex-Senator Roger Kusch da als menschenfreundlich kapriziert, ist tatsächlich skandalös. Es bedarf einer deutlichen Reaktion von Seiten des Gesetzgebers! In einer so grundsätzlichen Frage wie dem menschenwürdigen Sterben gilt es zunächst festzuhalten, dass jeder Mensch Anspruch hat auf ein Sterben, das seine letzte große Lebensaufgabe ist. Diese Aufgabe kann ihm niemand abnehmen, auch nicht der liebste und naheste Mensch. Wohl aber kann und muss ihm dabei geholfen werden. Das bedeutet in erster Linie, dass die Leiden des Kranken, gegebenenfalls auch unter Anwendung von schmerzstillenden Mitteln, so ...