Zur Regelung von Patientenverfügungen ist nun ein zweites Konzept vorgelegt worden. Das erste, welches dem Bundestag schon seit Monaten vorliegt, war stark „autonomie-zentriert“. Der neue Entwurf aus den Reihen einer überparteilichen Abgeordnetengruppe setzt dagegen auf höhere formale Hürden und Kontrollmechanismen, wie notarielle Beurkundung, Nachweis der ärztlichen Beratung und regelmäßige Bestätigung durch den Verfasser. Da es beim Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen sprichwörtlich „um Leben und Tod“ geht, ist dieser „fürsorge-orientierte“ Ansatz grundsätzlich zu begrüßen. Ob sich nun der eine oder der andere Entwurf im Parlament durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.