Es kam nicht gänzlich unerwartet. Aber dennoch ist es ein Keulenschlag, was am Freitag mit deutlicher Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde: Die Verschiebung des Stichtages, um die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu erleichtern. Wie beim Abtreibungsstrafrecht wird auch hier zwischen geborenen und ungeborenen Menschen unterschieden. Anders als zu Beginn der Abtreibungsdebatte Anfang der siebziger Jahre ist es aber heute wissenschaftlich nicht mehr zu bestreiten, dass das Leben des Menschen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt und es sich vom ersten Moment an um einen vollwertigen Menschen handelt. Diesem Wissen zuwider wurde nun der Weg frei gemacht zur Forschung mit bereits existierendem menschlichen ...