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Der Gastkommentar: Anstöße, die für Bewegung sorgen

Obwohl es im Rahmen des Sparpakets gekürzt wird: Das Elterngeld gilt noch immer als entscheidende Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Unterschied zum Erziehungsgeld, das der Erziehungsleistung der Eltern geschuldet war, wurde es als Lohnersatzleistung jedoch auf ein Jahr begrenzt. Die Folge: Eltern können die ihnen gesetzlich zustehende Elternzeit von drei Jahren nicht mehr annähernd ausschöpfen. Von „zügiger Rückkehr ins Unternehmen“ spricht eine von der Commerzbank vorgestellte Studie. Sie wertet es als Erfolg, dass Eltern 2004 noch 30,6 Monate in Elternzeit gingen, und 2007, dem Jahr der Einführung des Elterngeldes, nur noch 19,3. Dennoch: Schon seit Jahren interessieren sich Firmen für die Familie.

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