Ändert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen familienpolitischen Kurs? Verlieren die Familien ihren treuesten Verbündeten im Kampf um ihre Rechte? Diese Frage stellt sich seit dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil in Karlsruhe zum Elterngeld (1 BvL 15/11 vom 19. August 2011). Bisher galt uneingeschränkt die Wahlfreiheit der Eltern. Das kam etwa im Betreuungsurteil zum Ausdruck, in dem die Richter forderten, dass jede Maßnahme zur öffentlichen Betreuung (Krippen, Kitas) ein Pendant finden müsste bei der familiären Betreuung. Sonst könne von einer Wahlfreiheit nicht die Rede sein. Daraus hat die CSU folgerichtig das Betreuungsgeld entwickelt und es auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wer sein Kind selber ...
Der Arm des Staates wird länger
Das Bundesverfassungsgericht vollzieht einen familienpolitischen Kurswechsel. Von Jürgen Liminski