Kristina Hänel ist „entsetzt“. „Bei genauerem Hinsehen“ erweise sich der Kompromiss zum § 219a StGB als „Null-Nummer“, ließ die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verurteilte Ärztin in einer Presseerklärung wissen. Der § 219a bleibe „komplett bestehen, inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis“. Die übrigen Vorschläge seien „flankierende Maßnahmen“, die bereits möglich seien.
Der § 219a-Kompromiss
Hänel & Co sind entsetzt – SPD streitet über die Tragfähigkeit. Von Stefan Rehder