Religionsfreiheit ist ein universales Menschenrecht. Sie umfasst sowohl das individuelle Recht, frei zu wählen, welcher oder auch keiner Religion man angehören möchte, als auch das kollektive Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen, um den frei gewählten Glauben gemeinsam zu leben. Dazu gehört auch und ganz zentral das Recht, dem Glauben sichtbare Formen zu verleihen: sei es durch Kirchen, Synagogen oder Moscheen, in denen Gebete und Gottesdienste abgehalten werden, sei es durch das Tragen religiöser Symbole oder auch das Bekenntnis durch Worte oder Gesang. Auch das werbende Sprechen von der eigenen Glaubenswahrheit ist von der Religionsfreiheit umfasst.
Den Verfolgten eine Stimme geben
Unionsfraktion will verstärkt auf das Schicksal christlicher Minderheiten und Verstöße gegen die Religionsfreiheit aufmerksam machen – Ein Gastbeitrag