Essen (DT/KNA) Die hannoversche Sozialrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld verfassungsrechtlich für problematisch. Es würde die Alleinverdienerfamilie begünstigen und ab einer gewissen Höhe und Dauer der Leistung negative Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen setzen, sagte sie am Mittwoch im Interview der„Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Laut Grundgesetz solle der Staat die Nachteile für Frauen aber abbauen. Zwar darf der Staat laut Brosius-Gersdorf Erziehungsleistungen mit Bargeld honorieren. Aber auch Eltern, deren Kinder stundenweise in einer Krippe betreut würden, erbrächten diese Leistung.