Wien (sb) Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber befinden, ob die EU-weit geltende Vorratsdatenspeicherung gegen den in der EU-Grundrechtecharta verankerten Datenschutz verstößt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied nämlich am Dienstag aufgrund einer Beschwerde von mehr als 11 000 Österreichern und nach Warnungen österreichischer Rechtsanwälte vor einer Aushöhlung der Bürgerrechte, den EuGH mit dieser Frage zu befassen. Der Präsident des VfGH, Gerhart Holzinger, erinnerte am Dienstag in Wien daran, dass die Datenspeicherung als Anti-Terrormaßnahme entwickelt wurde und der Verfolgung schwerer Straftaten dienen solle.