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Das erfundene Menschenrecht

Warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte irrt und es kein Recht auf widerspruchsfreie Gesetze gibt. Von Jakob Cornides
Foto: Daniel Rennen | Sind zunehmend unerwünscht und werden selbst von Gerichten ausgegrenzt: Menschen mit Behinderungen.

In der postchristlich-säkularen Gesellschaft ist es schwer, über ethische Fragen einhelliges Einvernehmen zu erzielen, insbesondere wenn, wie im Fall der Abtreibung oder der In-vitro-Zeugung, für manche der durch neuartige Technologien scheinbar erfüllbar gewordene Wunsch nach unbeschränkt autonomer Lebensgestaltung im Vordergrund steht, während andere auf unabdingbaren moralischen Grundsätzen beharren. Wenn sich in einem solchen Konflikt nicht eine Seite zur Gänze durchsetzt, dann ist die Folge ein zähes politisches Ringen, das meist in einem für beide Seiten unbefriedigenden Kompromiss mündet: eine mehr oder weniger weitreichende Liberalisierung, die aber die hehren moralischen Grundsätze wenigstens noch als Fassade bestehen lässt.

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