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„Das Opfer hat nur bedingt Einfluss“

Eine generelle Anzeigenpflicht bei Missbrauchsverdacht in kirchlichen Einrichtungen wäre aus anwaltlicher Sicht genau zu prüfen

Ist die Einführung einer generellen Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen sinnvoll? Ich habe Bedenken. Anzeigenpflicht kann ja nie das Opfer eines Missbrauchs treffen. Eine Pflicht, wenn sie kirchenintern eingeführt wird, kann nur die bei der Kirche Bediensteten treffen. Wenn ein Opfer sich innerhalb der Kirche offenbart, in der es eine solche Anzeigenpflicht für die Bediensteten gibt, so ist befürchten, dass es Hemmungen bekäme, sich zu offenbaren. Denn es muss davon ausgehen, dass das automatisch an die Staatsanwaltschaft weitergeht, was es dieser Person mitteilt, Hat ein Opfer sich einmal in dieser Weise geöffnet, dann hat es das weitere Verfahren nicht mehr in der Hand. Das ist anders als bei den ...

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