Die Piusbrüder berufen sich bei ihren Weihen auf einen Notstand. Greift die Argumentation „Not kennt in der Krise kein kirchliches Gebot“ aus juristischer Sicht? Wenn die Pius-Bruderschaft sich zur Rechtfertigung der Priesterweihen auf einen Notstand beruft, der über die Rechtsordnung hinausreicht, so ist das in keiner Weise rechtlich tragfähig. Das Notstandsargument ist geradezu absurd. Es gibt in Deutschland und in anderen Ländern genug katholische Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem Papst stehen und das Weihesakrament rechtmäßig spenden können. Wo besteht hier ein Notstand, der es rechtfertigt, dass suspendierte Bischöfe suspendierte Diakone außerhalb der kirchlichen Ordnung zu Priestern weihen? Es verhält sich vielmehr ...
„Das Notstandsargument ist geradezu absurd“
Der Kirchenrechtler Stephan Haering OSB erläutert, warum die Weihen der Piusbruderschaft Papstkritikern entgegenkommen