Santiago de Chile (DT/reh) Das Unterhaus des chilenischen Parlaments hat am Donnerstag eine Liberalisierung der gesetzlichen Regelung von Abtreibungen beschlossen. Künftig sollen vorgeburtliche Kindstötungen, die nach einer Vergewaltigung vorgenommen werden, sowie in Fällen, in denen der Mutter gesundheitliche Schäden durch die Fortsetzung der Schwangerschaft drohen, zulässig sein. Vor dem Inkrafttreten muss der Senat als zweite Parlamentskammer dem Gesetz noch zustimmen.