Berlin (DT/KNA) Die Bundesregierung will eingetragene Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Ehepartnern gleichstellen. Damit solle künftig im Erbschafts- und Schenkungsfall für Lebenspartner die günstigere Steuerklasse I gelten, heißt es in dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010, wie die Bundestagspressestelle am Mittwoch mitteilte. Damit strebt die Regierung die Aufhebung wichtiger, aber nicht aller steuerrechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft an. In wenigen anderen Rechtsbereichen, so im Adoptionsrecht, gibt es noch Unterschiede.