Natürlich kann man die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisieren. Man kann mit guten – politischen – Argumenten geltend machen, dass die Richter in Luxemburg es versäumt hätten, das europäische Asylrecht neu zu ordnen, um es in der Tat auch im Blick auf die Zukunft wetterfest auszugestalten. Auch kann man einwenden, die Richter hätten sich davor gedrückt, das geltende Asylrecht – die Verordnung Dublin III – an die Wirklichkeit anzupassen, um auch künftig Migrationsströme bewältigen zu können.
Bundesregierung hat Asylrecht nicht verletzt
Von einer „Herrschaft des Unrechts“ kann keine Rede sein – Was von den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zu halten ist – Eine Analyse. Von Friedrich von Westphalen