Berlin (DT/KNA) Nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt. Mit dem Gesetz wird das „Nein-heißt-Nein-Prinzip“ eingeführt. Demnach werden auch Fälle als Vergewaltigung gewertet, in denen der Täter sich über den „erkennbaren Willen des Opfers“ hinwegsetzt. Dieser muss entweder ausdrücklich verbal oder etwa durch Weinen oder Abwehrhandlungen ausgedrückt werden; eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht dazukommen. Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) mahnte, die Einwände gegen das Gesetz ernst zu nehmen.