Berlin (DT/dpa) Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin das vom Bundeskabinett bereits beschlossene Gendiagnostikgesetz begrüßt. Danach dürfen Arbeitgeber und Versicherungen keine Gentests bei Bewerbern und Kunden verlangen. Heimliche Vaterschaftstests sowie Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sollen verboten werden. Die Länderkammer forderte allerdings, auch den Datenschutz bei der Verwendung von Gendaten zu Forschungszwecken zu stärken. Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll voraussichtlich kommende Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.