Normalerweise richtet sich das Augenmerk von Forschern, die mit humanen embryonalen Stammzellen forschen, ganz auf jene Zellen, die aus mikroskopisch kleinen Menschen gewonnen werden, die mittels künstlicher Befruchtung im Labor erzeugt werden. Nun aber dürfte ein Teil der Aufmerksamkeit der Forscher den Robenträgern in Luxemburg gehören. Denn dort verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit gestern den „Fall Brüstle“. Die Richter sollen entscheiden, ob Zellen die aus humanen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, patentierbar sind. Mit dem Urteil der Luxemburger Richter, das allerdings erst in einigen Monaten erwartet wird, nähert sich ein seit Jahren anhängiger Rechtsstreit einer endgültigen Entscheidung. Im ...
Brüstle-Patent wird verhandelt
Warum Stammzellforscher und Lebensrechtler jetzt auch nach Luxemburg schauen. Von Stefan Rehder