Die Entscheidung des Ansbacher Verwaltungsgerichts, den Eilantrag konfessionsloser Forschern auf Aussetzung des Besetzungsverfahrens für einen Konkordatslehrstuhl als unbegründet abzuweisen (Seite 4) bedeutet aus kirchlicher Perspektive eine gewisse Beruhigung für die ziemlich überreizte bayerische Hochschulszene. Eine verfassungsrechtliche Prüfung der Konkordatslehrstühle hätte zum jetzigen Zeitpunkt eine zusätzliche Belastung für die katholische Kirche bedeutet, die ohnehin vor einem Berg Aufgaben steht: Zu den Personalfragen der Katholischen Universität Eichstätt gesellt sich der Druck der Beteiligung katholisch-theologischer Exzellenzinitiativen und der noch unverdaute Schock über die Besetzung des Wissenschaftsministerstuhls mit ...