Das Kirchenasyl hat eine lange Tradition. Schon früh galten Tempel als geschützte Orte. Wer dort Zuflucht suchte, konnte Schonung vor weltlicher Strafverfolgung erfahren. Am Dienstag haben Polizeikräfte im nordrhein-westfälischen Münster ein Kirchenasyl unter Anwendung unmittelbaren Zwangs beendet. Sie führten einen 31-jährigen Ghanaer in Handschellen aus dem Kapuzinerkloster der Bischofsstadt. Anschließend wurde der Asylbewerber in Abschiebehaft genommen, um ihn nach Ungarn zurückzuschieben. Grundlage hierfür ist die so genannte Dublin-Verordnung (Dublin III).
Bischof Genn „erschüttert“
Polizei beendet Kirchenasyl in Münster – Asylbewerber in Abschiebehaft. Von Heinrich Wullhorst