Wien (DT) Gegen das von der österreichischen Bundesregierung geplante generelle Verbot der Gesichtsverhüllung hat sich das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz ausgesprochen. Damit würde „in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte“ eingegriffen, heißt es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz, die am Donnerstag veröffentlicht wurde: „Die grundsätzliche Freiheit, Kleidung frei wählen und in der Öffentlichkeit tragen zu können, muss – unabhängig von den für die Kleidungswahl ausschlaggebenden Motiven – gewährleistet sein.“ Die Freiheit jedes Menschen, „bestimmte Kleidungsstücke zu tragen oder eben auch nicht zu tragen“, sei zu respektieren und zu fördern, heißt es in ...
Bischöfe gegen Verbot der Vollverschleierung
Österreich: Geplantes Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz stößt auf Widerstand bei Bischofskonferenz und Muslimen Von Stephan Baier