Wien (DT/KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz betont angesichts geplanter Änderungen im Personenstandsgesetz die einzigartige Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau für die Gesellschaft. Konkret lehnen die Bischöfe Teile einer in Begutachtung befindlichen Gesetzesnovelle ab, nach der homosexuelle Paare Eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt schließen können und nicht nur einen gemeinsamen „Nachnamen“, sondern einen „Familiennamen“ tragen dürfen.