Berlin (DT/dpa) Auch nach dem vom Bundesverfassungsgericht verfügten Ende des Betreuungsgeldes wird dieses weiter gezahlt. Das Bundesfamilienministerium wies in einem Schreiben an die Landesbehörden darauf hin, dass Familien, deren Anträge vor dem Urteilsspruch am 21. Juli 2015 bewilligt wurden, das Geld für den kompletten Zeitraum erhalten sollen. Im Prinzip müssten alle Anträge, die erst nach dem Urteil abgegeben wurden, abgelehnt werden. Ausnahmen seien aber möglich, wenn die Behörde die Entscheidung über den Antrag „schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten“ habe, erklärte die Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, in einem Schreiben.