Berlin (DT/dpa) Beim geplanten Betreuungsgeld muss nach Ansicht von Unionspolitikern noch eine Regelung für Hartz-IV-Empfänger gefunden werden. Die Bundesregierung lehnte dies am Montag in Berlin ab. Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) sagte im Deutschlandradio Kultur, sie habe Probleme damit, dass das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde. „Mir würde es besser gefallen, wenn also die Hartz-IV-Empfängerin oder der Hartz-IV-Empfänger dieses Betreuungsgeld auch bekommen würde.“ Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte, für ihn müsse das keine Voraussetzung für die Einführung des Betreuungsgeldes sein.