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Betreuungsgeld auch für Bildungssparen nutzbar

Berlin (DT/dpa) Eltern, die vom 1. August an Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen. Das sieht ein Ergänzungsgesetz vor, das der Bundestag am Freitag gegen Widerstand der Opposition beschlossen hat. Voraussetzung ist ein Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Der Staat bezuschusst die Geldanlage mit jeweils 15 Euro monatlich – maximal 360 Euro für den zweijährigen Bezug von Betreuungsgeld. Die Opposition warf der Koalition Klientelpolitik vor. Die FDP hatte dieses Ergänzungsgesetz zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Betreuungsgeld gemacht.

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