Kliniken, die Kopfgelder zahlen, weil Ärzte ihnen Patienten vermitteln, Ärzte, die Medikamente nicht aufgrund ihrer medizinischen Qualität verordnen, sondern weil der Hersteller sie dafür materiell belohnt. So unethisch und asozial solche und andere Geschäfte, die ihre Mehrkosten auf die Allgemeinheit abwälzen, auch sind: Bislang waren sie nicht verboten. Jetzt will die Bundesregierung die Gesetzeslücke schließen, sodass künftig auch Ärzte mit eigener Praxis wegen Vorteilsnahme angeklagt und zu Haftstrafen verurteilt werden können. Doch der Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedete, trifft auf Kritik: Gefälligkeiten ohne direkt vereinbarte, nachweisbare Gegenleistung blieben außen vor.
Bestechung auf den zweiten Blick
Gesetzentwurf will mit der Korruption am Gesundheitsmarkt aufräumen. Von Reinhard Nixdorf