Berlin/München (DT/KNA) Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sollen nach dem Willen der Bundesregierung ihren Versicherten künftig leichter finanzielle Hilfen bei einer künstlichen Befruchtung anbieten können. Diese Möglichkeit, mehr Leistungen bereitzuhalten, ist Teil des „Versorgungsstrukturgesetzes“, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Die Maßnahme helfe, dass „sich wieder mehr Familien ihren Kinderwunsch erfüllen können“, erklärte das Bundesfamilienministerium. So könnten sich die Kassen „als echte ,Familienkrankenkassen‘ profilieren“.