Brüssel (DT/KNA) In Belgien wird die Rechtslage für totgeborene Babys debattiert. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag zur Namensgebung von Totgeburten werde in dieser Woche in der Plenarversammlung beraten, berichtet die belgische Tageszeitung „De Standaard“ (Dienstag). Nach dem Vorschlag der liberalen Partei Open VLD sollen Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind bereits bei einer Totgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche mit Vor-und Nachnamen ins Familienstammbuch eintragen zu lassen. Bisher liegt die Grenze bei 26 Wochen.