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Bei „groben“ Arztfehlern soll es leichter Schadensersatz geben

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf für Patientenrechtegesetz – Behandelnde Mediziner müssen besser aufklären
Foto: dpa | Eine Herzoperation ist schwierig – und Behandlungsfehler möglich. Haftungsfragen regelt bald ein neues Gesetz.

Berlin (DT/dpa/KNA) Opfer von Arztfehlern in der Fallgruppe der „groben“ Behandlungsfehler sollen leichter Schadenersatz bekommen. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum sogenannten Patientenrechtegesetz. „Der Arzt muss gerade bei groben Behandlungsfehlern darlegen, dass die Behandlung korrekt war – und das auch mit Gutachten belegen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin. Dies wird bislang nur aufgrund einzelner Gerichtsurteile so praktiziert.

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