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Arzt darf Patienten nicht gefährden

Suizidhilfe: Bündnis „Kein assistierter Suizid“ legt Verfassungsbeschwerde ein – Schon ein Dutzend Beschwerden eingegangen

Karlsruhe (DT/KNA) Gegen das vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Suizidbeihilfe liegen bereits ein Dutzend Verfassungsbeschwerden vor. Nachdem bislang Sterbehilfevereine, Palliativmediziner und tödlich Erkrankte das Gesetz als zu restriktiv ablehnten, reichte jetzt das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ eine Verfassungsbeschwerde ein, weil es den vor rund einem Jahr vom Bundestag beschlossenen Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs als zu liberal empfindet. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Montag in Karlsruhe. Das heftig umstrittene Gesetz stellt die geschäftsmäßige, also organisierte Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe.

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