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Alarmstufe Rot

Warum der Streit um die Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen keine rein nationale Angelegenheit bleiben kann – Ein Zwischenruf. Von Friedrich von Westphalen
Foto: dpa | Der Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts in seiner noch nicht veränderten Besetzung, Andrzej Rzeplinski (r.), und der Richter Stanislaw Biernat (l.).

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang: Die renommierte, aus international anerkannten Verfassungsjuristen bestehende Venedig-Kommission des Europarats – immerhin 60 Staaten sind in dieser Kommission vertreten – hat entschieden, dass die von der nationalkonservativen polnischen Regierung ins Werk gesetzte Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit – angefangen von der Zahl der zur Entscheidung berufenen Richter bis hin zur Terminierung von mündlichen Verhandlungen vor dem Tribunal – „Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ in akute Gefahr gebracht habe. Des Weiteren stellte sie fest, dass ein „so noch nie da gewesener Schritt die Verfassungskrise in Polen weiter vertiefen würde“. Denn ...

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