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Adoptionsrecht erweitert

Berlin (DT/KNA) Der Bundestag hat eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht auf eine Sukzessivadoption ermöglicht. Mit den Stimmen von Union und SPD setzte die Bundesregierung damit am Donnerstag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Künftig können Lesben und Schwule ein Kind adoptieren, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Ein Entwurf der Grünenfraktion für ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften, wie es für Ehepaare gilt, fand keine Mehrheit. In einer teils hitzigen Debatte warf die Opposition der Koalition vor, Lebenspartnerschaften weiter zu diskriminieren und deshalb gegen die Verfassung zu verstoßen.

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