Warschau (DT/KNA) Polens neue Regierung will das Abtreibungsgesetz des Landes reformieren. Frauen, denen ein Schwangerschaftsabbruch verwehrt werde, sollen künftig dagegen bei einem Ärztegremium Einspruch einlegen können, berichtete die Tageszeitung „Dziennik“ (Mittwoch) unter Berufung auf das Gesundheitsministerium. Mit der Neuregelung reagiert die rechtsliberale Bürgerplattform von Ministerpräsident Donald Tusk demnach auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Die Straßburger Richter hatten im März 2007 das Fehlen von Durchführungsbestimmungen zum polnischen Abtreibungsgesetz gerügt. Frauen hätten keine Möglichkeit, gegen die Ablehnung einer Abtreibung durch einen Arzt vorzugehen.