Rom (DT/KNA) Der Präsident des Päpstlichen Familienrates hat ein Recht auf Verweigerung von Abtreibung oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen gefordert. Dieses Recht müsse im Namen der Freiheit und des kulturellen Pluralismus für alle Personen und Institutionen gelten, die im Gesundheitswesen tätig seien, so Kardinal Antonelli laut dem „Avvenire“ (Freitag). Die „Verbrechen der Abtreibung und der Euthanasie“ seien unter die Vergehen gegen fundamentale Menschenrechte einzureihen.