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Niederlande: „Tötung auf Verlangen“ hat Konjunktur

Mehr als 3.000 Gesuche in 2019. „Mobile Todesschwadronen“ sind Ansturm nicht gewachsen. Ärzte fühlen sich unter Druck gesetzt.
Sterbehilfe Niederlande  „Tötung auf Verlangen“
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

In den Niederlanden geht die Zahl der Patienten, die um eine „Tötung auf Verlangen“ nachsuchen, durch die Decke. Wie das „Expertisecentrum Euthanasie“ in Den Haag mitteilt, habe es im vergangenen Jahr 3.122 Gesuche erhalten. Verglichen mit 2018 sei das eine Steigerung um 22 Prozent.

Das „Expertisecentrum Euthanasie“ war am 1. März 2012 von der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE) unter dem Namen „Levenseindekliniek“ (dt.: Lebensendeklinik) errichtet worden. Das Zentrum fungiert gewissermaßen als Hauptquartier für die mobilen Euthanasie-Teams, die in den Niederlanden seit 2012 im Einsatz sind. Die von Lebensrechtlern auch als „mobile Todesschwadronen“ bezeichneten Teams bestehen aus einem Arzt und einem Pfleger. Sie sollen die Sterbewilligen aufsuchen, die keinen Hausarzt finden, der bereits ist, sie zu töten oder bei einem Suizid zu begleiten. Im September 2019 benannte sich die NVVE-Einrichtung um. Eigenen Angaben zufolge verfügt sie mittlerweile über ein landesweites Netzwerk mit mehr als 140 Ärzten und Pflegern.

Wartezeit von einem Jahr und länger

Doch auch die können offenbar inzwischen nicht mehr alle Wünsche erfüllen. Wie das Zentrum mitteilt, wurde im vergangenen Jahr rund einem Drittel der Gesuche entsprochen. Die Wartezeit für Patienten mit psychiatrischer Diagnose betrage derzeit ein Jahr und länger. Der Grund: Es gebe einen Mangel an Ärzten und anderem Personal.

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Am 1. April 2002 trat in den Niederlanden das „Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung“ in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte, die Patienten töten oder ihnen beim Suizid assistieren, dann straffrei bleiben, wenn sie die im Gesetz in Artikel 2 aufgeführten „Sorgfaltskriterien“ beachten. Danach muss der Arzt unter anderem zu der Überzeugung gelangt sein, „dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt hat“ und „der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist.“ Jugendliche unter sechzehn benötigen dazu das Einverständnis ihrer Eltern.

Ärzte berichten über Drohungen von Patienten und Angehörigen

Unlängst hatte das „Journal of Medicial Ethics“ eine Studie publiziert, in der 36 „Tötungen auf Verlangen“ analysiert wurden, bei denen sich Hausärzte von Patienten oder deren Angehörigen unter Druck gesetzt fühlten. Darin berichten die Ärzte von Patienten, die mit Selbstmord drohten, wenn ihrem Gesuch auf „Tötung auf Verlangen“ nicht stattgegeben werde. Auch Familien hätten damit gedroht, den Patienten selbst zu töten, wenn der Arzt es nicht tue. Die Studie trägt den Titel „Pressure in dealing with requests for euthanasia or assisted suicide. Experiences of general practitioners“ (dt.: „Druck im Umgang mit Anfragen für Euthanasie und assistiertem Suizid. Erfahrungen von Hausärzten“).

DT

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Stefan Rehder Sterbehilfe Tötung auf Verlangen

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