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Mit dem Strafrecht gegen Hass und Hetze

Das Europäische Parlament zeigt sich besorgt um die Rechte von „LGBTI-Personen“.
EU-Parlament und LGBTI
Foto: EP | Das Europäische Parlament fordert eine Informationskampagne zum „Abbau von Stereotypen und zur Verbesserung der sozialen Akzeptanz von LGBTI-Personen“.
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Mit den Mitteln des Strafrechts sollen die EU-Mitgliedstaaten gegen „Hassverbrechen und Hetze“ vorgehen, die gegen sogenannte LGBTI-Personen gerichtet sind. Das fordert das Europäische Parlament in einer Entschließung vom 18. Dezember. Die Abgeordneten verurteilen darin „jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkmale“. Die öffentliche Diskriminierung und Hetze gegen LGBTI-Personen würde EU-weit zunehmen, entsprechende „Hassverbrechen“ ansteigen, heißt es in der Entschließung, die Beispiele aus vielen EU-Mitgliedstaaten anführt.

Die Aufklärung von Hassverbrechen verbessern

Das Europäische Parlament fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, „Instrumente und Verfahren zu entwickeln und zu verbreiten, mit denen Hassverbrechen und Hetze angezeigt werden können, und dafür Sorge zu tragen, dass mutmaßliche Hassverbrechen bzw. Fälle von Hetze ausnahmslos und konsequent aufgeklärt und geahndet und die Täter vor Gericht gestellt werden“. Die EU-Kommission solle mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, „um die Aufklärung von Hassverbrechen, beispielsweise Verbrechen aufgrund der LGBTI-Feindlichkeit, zu verbessern“.

Gefordert wird zudem eine Informationskampagne zum „Abbau von Stereotypen und zur Verbesserung der sozialen Akzeptanz von LGBTI-Personen“. Für Organisationen, die sich für die Rechte der LGBTI-Personen einsetzen, solle die EU-Kommission „angemessene Finanzmittel zur Verfügung stellen“. Das Europäische Parlament fordert eine Gesundheits- und Sexualaufklärung „in erster Linie für Mädchen und junge LGBTI-Personen, die besonders stark unter ungerechten Geschlechternormen leiden“. Solche Aufklärung sei ein Weg, „um Geschlechterstereotype, LGBTI-Feindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern“.

In Polen erklärten sich Gemeinden zu LGBTI-freien Zonen

Kritisiert wird in der Entschließung, dass sich in Polen Woiwodschaften und Gemeinden zu LGBTI-freien Zonen erklärten. Dies sei, so heißt es in dem Text, „eine extrem diskriminierende Maßnahme“. Die EU-Kommission wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einrichtung von LGBTI-freien Zonen eine Verletzung der Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in der EU darstelle. Gleichzeitig fordert das Europäische Parlament Polen auf, lokale Bestimmungen gegen die „LGBT-Ideologie“ aufzuheben.

DT/sba

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