Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Relativierung der Menschenrechte?

Verschiedene Lobbygruppen setzen sich immer wieder das Ziel, gewisse Grundrechte international umzudeuten und für sich zu vereinnahmen.
70 Jahre Menschenrechte
Foto: Christoph Soeder (dpa) | Während gerade seitens christlicher Kirchen Kritik an dem Dokument geübt wurde, entwickelten sich die Grundrechte zu einer wichtigen Basis, vor allem auch für christliche Werte und Minderheiten.

Am 10. Dezember 1948 um drei Uhr nachts verkündete Eleanor Roosevelt, Vorsitzende der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und frühere Ehefrau des amerikanischen Präsidenten Roosevelt, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Urheber der Charta der Menschenrechte waren die Vereinten Nationen, die 1945 gegründet wurden  und sich verpflichteten, „die Welt vor der Geißel des Kriegs zu bewahren“.

Menschenrechte Gegenstand erbitterter ideologischer Kämpfe

Seit ihrer Ratifizierung im Jahr 1948 war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Gegenstand erbitterter ideologischer Kämpfe. Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs hatten vor Augen geführt, dass ein allgemeines Verständnis von moralisch Gut oder Böse, ein Schutz der menschlichen Würde, für einen Fortbestand der Menschheit nötig ist. Dieser Konsens musste jenseits religiöser und ideologischer Überzeugungen gefunden werden, sollte er doch für alle Gesellschaften, Religionen und Länder gelten.

Während gerade seitens christlicher Kirchen Kritik an dem Dokument geübt wurde, entwickelten sich die Grundrechte zu einer wichtigen Basis, vor allem auch christliche Werte und Minderheiten in einer weitgehend säkularisierten westlichen Welt zu verteidigen. Nicht zuletzt deshalb setzten sich verschiedene Lobbygruppen das Ziel, gewisse Grundrechte international umzudeuten und für sich zu vereinnahmen. Drei Menschenrechte genießen dabei besondere Aufmerksamkeit: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf Privat- und Familienleben, und allen voran das Recht auf Leben.

Die Menschenrechte kennen kein "Recht" auf Abtreibung

Im Kommentar 36, der am 30. Oktober angenommen wurde, bestärkt der Menschenrechtsausschuss die Bedeutung dieses Rechtes. Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aber das Leben in jedem Stadium, also auch vor der Geburt schützt, entschieden sich die 18 Experten nun, dieses Recht zu relativieren. Den jahrzehntelang wiederholten Parolen der Abtreibungsindustrie folgend, verfasste der Ausschuss ein langes Statement zum Recht des ungeborenen Lebens und argumentierte, dass Staaten nicht dazu gezwungen werden könnten, das Recht auf Leben von Ungeborenen anzuerkennen. Im Gegenteil, das Recht auf Leben Ungeborener gelte nur, insofern es nicht das Recht von Frauen auf Abtreibung beschränkte.

Die Menschenrechte kennen kein „Recht“ auf Abtreibung. Durch diesen Kommentar wird versucht, solch ein Recht künstlich zu etablieren. „Die meisten Staaten interpretieren das Recht auf Leben als ein Recht, das allen Menschen zusteht, vor und nach der Geburt“, sagt Kelsey Zorzi, Menschenrechtsanwältin, die für ADF International an der UNO in New York arbeitet.

Erklärung von Kairo als Beispiel für Umdeutung der Menschenrechte

Aber das Recht auf Leben ist nicht das einzige Fallbeispiel, wo versucht wird, Menschenrechte einzuschränken oder umzudeuten. Ein weiteres prominentes Exempel ist die Erklärung von Kairo, die eine Art Ergänzung der Menschenrechtserklärung seitens der sogenannten Islamischen Konferenz darstellt. 45 der 57 Außenminister der Mitgliedsländer unterschrieben dieses Dokument im August 1990. Grundsätzlich erkennen damit die islamischen Länder die Menschenrechte an, aber nur, insofern sie mit der „Scharia“, dem islamischen Gesetz, übereinstimmen.

Beispielsweise liest man dann im Artikel Zwei: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des Einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“ Damit steht die Scharia über den Menschenrechten und führt deren Universalitätsanspruch ad absurdum.

DT/ari

Warum die katholische Kirche die Menschenrechte noch weit ins 20. Jahrhundert hinein ablehnte, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 06. Dezember 2018.

Themen & Autoren
ADF International Recht auf Leben Schwangerschaftsabbruch UNO

Weitere Artikel

Rechte, die für alle gelten: Vor 75 Jahren wurde die "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet. Was heute davon bleibt.
09.12.2023, 09 Uhr
Jörg Benedict

Kirche