Jeder Mensch habe eine, auch im Grundgesetz verankerte, unantastbare menschliche Würde, die bedingungslos gelte, betont der BvL in seiner Einladung zur diesjährigen Fachtagung zum Auftakt der Woche für das Leben aus Augsburg.
Sehen Sie die Fachtagung am
Samstag, 17.4.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr
hier im Livestream:
Ablauf der Tagung:
Eröffnung:
Alexandra M. Linder M.A. (Vorsitzende BVL)
Gehört der Tod zum Leben?
Wider die Banalisierung und Heroisierung des Todes
Prof. Dr. phil. Berthold Wald
Der ambivalente Wunsch nach Assistenz beim Suizid. Suizidprävention und Psychotherapie der Suizidalität
Prof. Dr. med. Reinhard Lindner
Lebenshilfe. Sterbehilfe. Tötungshilfe.
Möglichkeiten und Alternativen zur Tötung
Dr. Thomas Sitte
Moderation:
Cornelia Kaminski
Ein unverfügbares Recht auf Leben
Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch diesem unverfügbaren Menschenrecht auf Leben und der Schutzfunktion des Staates am Aschermittwoch 2020 mit seiner Entscheidung zum § 217 StGB eine wesentliche Grundlage entzogen. Unter dem Vorzeichen des hohen Gutes der persönlichen Autonomie habe die höchstrichterliche Instanz festgestellt, dass es „ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gebe: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen", so der Bundesverband Lebensrecht in seiner Einladung.
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