Österreichs Innenminister fabulierte jüngst über die aus seiner Sicht unpraktische und veraltete Europäische Menschenrechtskonvention. In diesem Kontext komprimierte Herbert Kickl (FPÖ) sein Verständnis von Recht und Politik in die These, „dass das Recht der Politik zu folgen hat, und nicht die Politik dem Recht“. Nicht nur Medien und Opposition, auch Bundespräsident und Kanzler haben Kickl seither heftig widersprochen. Mit richtigen, wenn auch noch nicht mit ausreichenden Argumenten.
Leitartikel
Rechtsstaat oder Räuberbande
Hat das Recht der Politik zu folgen? Bestimmen Mehrheiten allein, was Recht und gerecht ist? Oder gibt es eine Natur des Menschen, der der Staat zu dienen hat? Von Stephan Baier