Dass der von Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch gegründete „Verein Sterbehilfe“ fordert, sämtliche Alten- und Pflegeheime müssten nun ihre Hausordnungen so ergänzen, dass „das Grundrecht auf Suizidhilfe gemäß dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. Februar 2020 jederzeit ausgeübt werden könne“, darf niemanden wundern. Schon gar nicht die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Wer ein Krokodil streichelt, kann nicht erstaunt sein, wenn das Reptil der gereichten Hand den Unterarm vorzieht.
Undankbare Aufgabe
Der Gesetzgeber steht nun vor der undankbaren Aufgabe, die Suizidhilfe, die die Karlsruher Richter ebenso wie den Suizid selbst glorifizierten, so zu regulieren, dass Kusch & Co. keine Drückerkolonnen in die Alten- und Pflegeheime schicken, um den Bewohnern statt zu einem Abo von „Bunte“ und „Gala“ zu einer Verabredung mit dem Tod zu verhelfen.
Es geht um einen riesigen Markt
Es geht um einen riesigen Markt, den windige Außendienstler hier für sich entdecken werden oder längst entdeckt haben. Die Folgen sind absehbar: NLP-geschulte (NLP = Neuro-Linguistisches Programmieren), Suiziddrücker werden um Reviere kämpfen. Und es wird nicht viel sein, was der Gesetzgeber nach dem Urteil aus Karlsruhe dagegen tun kann. Eine Widerrufsklausel – wie bei Haustürgeschäften vorgeschrieben – sicher, die kann es auch hier geben. Nur, was hilft die, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde?
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe